Hersteller und Vertreiber von kosmetischen Produkten haben eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen zu beachten. Neben den Unterlagen die betriebsintern zur Einhaltung der GMP-Richtlinie einzuhalten sind, gehört auch die Sicherheitsbewertung EU-Verordnung 1223/2009 Artikel 10, zu den Dokumenten, die vor dem erstmaligen Verkauf kosmetischer Produkte vorhanden sein müssen.
Folgende Dienstleistungen bieten wir an:
Seit mehr als 15 Jahren beschäftigen wir uns mit der Prüfung und Begutachtung von kosmetischen Produkten. Unsere DGK-Kosmetikexperten
und zertifizierten DGK-Sicherheitsbewerter erstellen Sicherheitsbewertungen / Sicherheitsberichte, Verkehrsfähigkeitsgutachten für alle kosmetischen Produkte und übernehmen die verpflichtenden
Meldungen der Produkte an das CPNP. (cosmetic products notification portal).
Seit 2012 hat Dr. Karl-Heinz Gänsbauer auch die Zulassung nach §73 LMSVG in Österreich als Gutachter für kosmetische Produkte.
Die Anforderungen aus der Gesetzgebung an Seifensieder und Kleinhersteller sind übrigens nicht unterschiedlich zu den Anforderungen, die an Großbetriebe und/oder weltweit agierende Konzerne gestellt werden. Umso wichtiger ist es, einen Partner an der Seite zu haben, der diese Anforderungen genau kennt, und weiß, wie diese in kleinen Betrieben bezahlbar umgesetzt werden.
Durch ständige Fortbildungen sind wir für Sie stets auf dem Stand von Wissenschaft und Technik. Sie erhalten daher grundsätzlich die neuesten Informationen - für
Ihren Erfolg:
Qualifikation: