Europaweite Vorschriften übertragen dem Arbeitgeber die Verantwortung für betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen, lassen ihm aber genügend Freiraum für die individuelle Gestaltung. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber Fachkräfte zu bestellen, die Ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung beraten und unterstützen. §§4-6 ASiG
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Wir bieten Ihnen
- externe Sicherheitsfachkräfte / Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Aufbau und Weiterentwicklung einer innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Sicherheitsberatung nach Arbeitsschutzgesetzgebung und Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen
- Durchführung der gesetzlich geforderten Betriebsbegehungen
- Gefährdungs-, Belastungs-, und Arbeitsbereichsanalysen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Aufstellung des Gefahrstoffkatasters, Gefahrstoffmanagement
- Unterstützung bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Integration der Arbeitssicherheit in ein Qualitätsmanagementsystem